Leitsatz (amtlich)

Die Versicherung nach RVO § 539 Abs 2 wird durch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nach RVO § 545 Abs 1 nicht ausgeschlossen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.01.1976; Aktenzeichen 8 RU 14/75)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649021

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