Leitsatz (amtlich)
Teilnehmer an der einstufigen Juristenausbildung in Hamburg sind gemäß § 2 Abs 2 S 2 BKGG bei der Kindergeldgewährung nicht zu berücksichtigen, solange sie Ausbildungsbeihilfe von mehr als 750,00 DM monatlich beziehen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1661168 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen