Leitsatz (amtlich)

Teilnehmer an der einstufigen Juristenausbildung in Hamburg sind gemäß § 2 Abs 2 S 2 BKGG bei der Kindergeldgewährung nicht zu berücksichtigen, solange sie Ausbildungsbeihilfe von mehr als 750,00 DM monatlich beziehen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 12.06.1986; Aktenzeichen 10 RKg 17/85)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661168

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