Entscheidungsstichwort (Thema)
Masseurpraktikant. Bademeisterpraktikant
Orientierungssatz
Eine Massagepraktikantin, die sich für den Beruf eines Masseurs und medizinischen Bademeisters entschieden hat und nach Abschluß ihrer Ausbildung in einem Krankenhaus zu arbeiten beabsichtigt, ist versicherungspflichtig in der Rentenversicherung der Angestellten wie ein staatlich geprüfter Masseur, der in einer Krankenanstalt aufgrund ärztlicher Anordnung Massagen ausführt. Das folgt daraus, daß der Masseur Leistungen zu erbringen hat, bei denen nach dem Gesamtbild der verrichteten Arbeit die geistige Leistung im Vordergrund steht.
Bei der Ausbildung für einen "Mischberuf" ist mithin das Berufsziel des Praktikanten entscheidend.
Fundstellen
Dokument-Index HI1648507 |
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