Leitsatz (amtlich)

Entgegen der Auffassung des Bundesgerichtshofs bleibt die Haftung aus § 11 Abs 2 GmbHG auch nach Eintragung in das Handelsregister aufrechterhalten.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.03.1986; Aktenzeichen 12 RK 23/83)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653630

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