Entscheidungsstichwort (Thema)
Winterbau-Umlage nach AFG § 186a und Konkursvorrecht nach KO § 61 Nr 1
Leitsatz (amtlich)
Die nach AFG § 186a von Arbeitgebern im Baugewerbe zu zahlende WinterbauUmlage hat im Konkursfall das Vorrecht nach KO § 61 Nr 1. Dies gilt auch für die nach AFG § 186a Abs 2 S 3 zu zahlende Verwaltungspauschale sowie für Säumniszuschläge und Verzugszinsen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1649489 |
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