Entscheidungsstichwort (Thema)

Winterbau-Umlage nach AFG § 186a und Konkursvorrecht nach KO § 61 Nr 1

 

Leitsatz (amtlich)

Die nach AFG § 186a von Arbeitgebern im Baugewerbe zu zahlende WinterbauUmlage hat im Konkursfall das Vorrecht nach KO § 61 Nr 1. Dies gilt auch für die nach AFG § 186a Abs 2 S 3 zu zahlende Verwaltungspauschale sowie für Säumniszuschläge und Verzugszinsen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 02.02.1978; Aktenzeichen 12 RK 39/76)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649489

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