Entscheidungsstichwort (Thema)

Pflegeversicherung. Nichterbringung. Pflegeleistung. Pflegebedarf. Pflegegeld. zweckgebundene Leistung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die tatsächliche Nichterbringung von Pflegeleistungen indiziert grundsätzlich, dass auch objektiv kein Pflegebedarf besteht; diese Indizwirkung entfällt jedoch, wenn der Versicherte ohne fremde Hilfe unter unzuträglichen Verhältnissen lebt.

2. Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, aus der kein Anspruch besteht, wenn sie nicht zur Beschaffung oder Behaltung selbstbeschaffter Hilfe verwendet wird bzw werden soll.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.06.2000; Aktenzeichen B 4 RA 63/99 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1672148

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