Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherung. ehemalige DDR. Beginn der Verletztenrente. rechtzeitiger Leistungsantrag. Unfallmeldung des Betriebes bei Arbeitsschutzinspektion

 

Leitsatz (amtlich)

Die bei der Arbeitsschutzinspektion der ehemaligen DDR eingegangene Unfallmeldung des Betriebes über einen Arbeitsunfall stellt weder eine Beantragung der Gewährung einer Unfallrente nach den Bestimmungen der Rentenverordnung 1979 der ehemaligen DDR dar noch eine "Anspruchsanmeldung" iS von § 1546 Abs 1 RVO. Auch die Geltendmachung von (privatrechtlichen) Schadensersatzansprüchen stellt keine Beantragung von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung der ehemaligen DDR dar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1663820

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