Entscheidungsstichwort (Thema)

Befristung der Arbeitslosenhilfe zum 31.3.1994. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

§ 135a iVm § 242q Abs 10 AFG idF des SKWPG 1 verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1, Art 14 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.06.1997; Aktenzeichen 7 RAr 58/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668526

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