Entscheidungsstichwort (Thema)
Befristung der Arbeitslosenhilfe zum 31.3.1994. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
§ 135a iVm § 242q Abs 10 AFG idF des SKWPG 1 verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1, Art 14 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668526 |
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