Entscheidungsstichwort (Thema)

Befristung der originären Arbeitslosenhilfe zum 31.3.1994. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

§ 135a AFG iVm § 242q Abs 10 AFG idF des SKWPG 1 verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1, Art 14 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Festhaltung an LSG Celle vom 17.1.1996 - L 8 Ar 188/95).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668755

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?