Entscheidungsstichwort (Thema)
Befristung der originären Arbeitslosenhilfe zum 31.3.1994. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
§ 135a AFG iVm § 242q Abs 10 AFG idF des SKWPG 1 verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1, Art 14 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Festhaltung an LSG Celle vom 17.1.1996 - L 8 Ar 188/95).
Fundstellen
Dokument-Index HI1668755 |
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