Entscheidungsstichwort (Thema)

Beschwerde wegen Nichtübernahme der Gutachterkosten nach § 109 SGG

 

Leitsatz (amtlich)

In einem Beschwerdeverfahren wegen Nichtübernahme der Kosten eines Gutachtens nach § 109 SGG sind auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Landeskasse aufzuerlegen. Das Beschwerdeverfahren ist eine besondere Angelegenheit iS des § 18 Nr 5 RVG.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1756986

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