Entscheidungsstichwort (Thema)
Ablehnung des Antrages nach § 109 SGG
Leitsatz (amtlich)
Das Gericht kann einen Antrag nach § 109 SGG ablehnen, wenn in einem Rechtsstreit um die Höhe der unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit - MdE - die Befunde feststehen und der Antrag nur in der Erwartung gestellt wird, der Sachverständige werde bei der Schätzung der MdE über eine im unfallmedizinischen Schrifttum allgemein anerkannte MdE-Bewertung (hier: 20 vH bei einseitiger Linsenlosigkeit) hinausgehen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1649769 |
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