Entscheidungsstichwort (Thema)

Ablehnung des Antrages nach § 109 SGG

 

Leitsatz (amtlich)

Das Gericht kann einen Antrag nach § 109 SGG ablehnen, wenn in einem Rechtsstreit um die Höhe der unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit - MdE - die Befunde feststehen und der Antrag nur in der Erwartung gestellt wird, der Sachverständige werde bei der Schätzung der MdE über eine im unfallmedizinischen Schrifttum allgemein anerkannte MdE-Bewertung (hier: 20 vH bei einseitiger Linsenlosigkeit) hinausgehen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.01.1992; Aktenzeichen 2 RU 32/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649769

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