Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosenhilfe. Berücksichtigung von Einkommen

 

Orientierungssatz

Hat der Arbeitslose leichtfertig seine Beamtenstellung aufgegeben, um von Gelegenheitsarbeit oder auf Kosten Dritter zu leben, so hat er keinen Unterhaltsanspruch gegen seinen unterhaltsfähigen Vater.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666436

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