Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosenhilfe. Berücksichtigung von Einkommen
Orientierungssatz
Hat der Arbeitslose leichtfertig seine Beamtenstellung aufgegeben, um von Gelegenheitsarbeit oder auf Kosten Dritter zu leben, so hat er keinen Unterhaltsanspruch gegen seinen unterhaltsfähigen Vater.
Fundstellen
Dokument-Index HI1666436 |
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