Leitsatz (amtlich)

Hat der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen ohne wichtigen Grund zwei vom Arbeitsamt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen angebotene Arbeiten abgelehnt, so treten nicht nur eine, sondern zwei Sperrzeiten ein, auch wenn das Arbeitsamt beim zweiten Arbeitsangebot noch keine Kenntnis von der Ablehnung des ersten Angebotes erlangt hatte.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.04.1981; Aktenzeichen 10/8b RAr 10/80)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1654435

Breith. 1980, 613

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