Leitsatz (amtlich)
Hat der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen ohne wichtigen Grund zwei vom Arbeitsamt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen angebotene Arbeiten abgelehnt, so treten nicht nur eine, sondern zwei Sperrzeiten ein, auch wenn das Arbeitsamt beim zweiten Arbeitsangebot noch keine Kenntnis von der Ablehnung des ersten Angebotes erlangt hatte.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1654435 |
Breith. 1980, 613 |
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