Leitsatz (amtlich)

Landwirtschaftliche Unternehmer, deren Unternehmen eine Existenzgrundlage iS von KVLG § 2 Abs 1 Nr 1 bildet, sind in der Krankenversicherung der Landwirte auch dann pflichtversichert, wenn sie Berufssoldaten der Bundeswehr sind.

 

Fundstellen

Breith. 1980, 641

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