Entscheidungsstichwort (Thema)

Private Pflegeversicherung. technische Hilfe. Treppenlift. Beginn der Maßnahme vor Antragstellung

 

Orientierungssatz

1. Eine Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses wegen einer Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, (hier: Einbau eines Treppenliftes) gegenüber einer privaten Pflegeversicherung.

2. Eine Maßnahme zur individuellen Verbesserung des Wohnumfeldes ist auch dann zu gewähren, wenn mit der Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen wurde.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.12.2000; Aktenzeichen B 3 P 1/00 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1672076

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