Entscheidungsstichwort (Thema)

Abrechnungsfähigkeit des Ersatznackenbandes eines Headgear

 

Leitsatz (amtlich)

1. Das Ersatznackenband fällt nicht unter die Gebühren-Nrn 126, 127 Bema-Z (entgegen BSG vom 1.8.1991 = 6 RKa 15/90 = BSGE 69, 166).

2. Das Ersatznackenband ist nach Ziff 4 S 2 der allgemeinen Bestimmungen des Bema-Z gesondert abrechnungsfähig.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.07.1997; Aktenzeichen 5 RJ 12/96)

BSG (Beschluss vom 28.08.1996; Aktenzeichen 6 BKa 22/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668366

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