Entscheidungsstichwort (Thema)
Abrechnungsfähigkeit des Ersatznackenbandes eines Headgear
Leitsatz (amtlich)
1. Das Ersatznackenband fällt nicht unter die Gebühren-Nrn 126, 127 Bema-Z (entgegen BSG vom 1.8.1991 = 6 RKa 15/90 = BSGE 69, 166).
2. Das Ersatznackenband ist nach Ziff 4 S 2 der allgemeinen Bestimmungen des Bema-Z gesondert abrechnungsfähig.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668366 |
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