Entscheidungsstichwort (Thema)
Berufskrankheit. haftungsbegründende Kausalität. berufsgenossenschaftliche Belastungsdokumentation. Wirbelsäulenerkrankung. Installateur
Orientierungssatz
1. Zur Nichtanerkennung einer Berufskrankheit gemäß BKVO Anl 1 Nr 2108, wenn bei einem Installateur die belastende Tätigkeit pro Arbeitsschicht etwa einen Anteil von 20 % betrug.
2. Die von der Bau-Berufsgenossenschaft für ihren Geschäftsbereich branchentypisch aufbereitete Belastungsdokumentation für Installateure bzgl. der Berufskrankheit gemäß BKVO Anl 1 Nr 2108, die eine gefährdende Tätigkeit mit einem Mindestanteil von einem Drittel der täglichen Arbeitsschicht fordert, ist ein sachangemessener Beurteilungsmaßstab.
Fundstellen
Dokument-Index HI1659190 |
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