Leitsatz (amtlich)

Zur Frage, wo ein lediger Versicherter, der weit entfernt von der Wohnung seiner Eltern beschäftigt ist, seine Familienwohnung iS des § 550 Abs 3 RVO hat.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.12.1989; Aktenzeichen 2 RU 23/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667178

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