Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. keine Kostenübernahme eines Mitfahr-Rades (Rollfiet) bei bereits erfolgter Versorgung mit Elektro-Rollstuhl

 

Leitsatz (amtlich)

Ist ein auf einen Rollstuhl angewiesener Versicherter bereits mit einem Elektro-Rollstuhl versorgt, so ist seinem elementaren Grundbedürfnis auf Fortbewegung Rechnung getragen. In diesem Falle besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit, den Versicherten außerdem mit einem Mitfahr-Rad (Rollfiets) zu versorgen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667322

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