Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. keine Kostenübernahme eines Mitfahr-Rades (Rollfiet) bei bereits erfolgter Versorgung mit Elektro-Rollstuhl
Leitsatz (amtlich)
Ist ein auf einen Rollstuhl angewiesener Versicherter bereits mit einem Elektro-Rollstuhl versorgt, so ist seinem elementaren Grundbedürfnis auf Fortbewegung Rechnung getragen. In diesem Falle besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit, den Versicherten außerdem mit einem Mitfahr-Rad (Rollfiets) zu versorgen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1667322 |
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