Entscheidungsstichwort (Thema)
Geltung des § 32 Abs 4 Buchst b AVG für vor dem 1.8.1981 eingetretene Versicherungsfälle
Orientierungssatz
1. Die Neuregelung des § 32 Abs 4 Buchst b AVG durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20.12.1982 geht über die Feststellung des BVerfG in der Entscheidung vom 16.6.1981 (1 BvL 129/78) hinaus. Die Übergangsregelung des Art 2 § 12b Abs 2 S 2 AnVNG unterliegt keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
2. Ein vor dem Inkrafttreten des HBegleitG 1983 und mit der Entscheidung des BVerfG vom 16.6.1981 begründeter Antrag auf Neufeststellung der Rentenleistung (§ 44 Abs 1 SGB 10) stellt keine Durchbrechung der Bindungswirkung des vor dem Inkrafttreten des HBegleitG 1983 erteilten Rentenbescheids dar.
Nachgehend
BSG (Vorlegungsbeschluss vom 25.11.1986; Aktenzeichen 11a RA 50/85) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1664054 |
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