Entscheidungsstichwort (Thema)

Erziehungsgeldberechtigung eines Ausländers. Nichtanwendbarkeit des § 1 Abs 1a BErzGG auf Übergangsfälle

 

Orientierungssatz

Erziehungsgeldberechtigung eines Ausländers: § 1 Abs 1a BErzGG idF vom 23.6.1993 ist auf Fälle, in denen die Kinder vor der Neuregelung bereits gezeugt waren, aber erst nach dem Inkrafttreten (27.6.1993) geboren wurden, nicht anwendbar. Mangels Vorliegens einer Übergangsregelung ist im Wege verfassungskonformer Auslegung auf diese Übergangsfälle § 1 Abs 1 S 2 BErzGG aF anzuwenden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.09.1995; Aktenzeichen 14 REg 1/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652712

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