Entscheidungsstichwort (Thema)
Erziehungsgeldberechtigung eines Ausländers. Nichtanwendbarkeit des § 1 Abs 1a BErzGG auf Übergangsfälle
Orientierungssatz
Erziehungsgeldberechtigung eines Ausländers: § 1 Abs 1a BErzGG idF vom 23.6.1993 ist auf Fälle, in denen die Kinder vor der Neuregelung bereits gezeugt waren, aber erst nach dem Inkrafttreten (27.6.1993) geboren wurden, nicht anwendbar. Mangels Vorliegens einer Übergangsregelung ist im Wege verfassungskonformer Auslegung auf diese Übergangsfälle § 1 Abs 1 S 2 BErzGG aF anzuwenden.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1652712 |
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