Entscheidungsstichwort (Thema)

Erziehungsgeldberechtigung eines Ausländers. Nichtanwendbarkeit des § 1 Abs 1a BErzGG auf Übergangsfälle

 

Orientierungssatz

1. Die Regelung des § 1 Abs 1a BErzGG idF vom 23.6.1993 erfaßt nicht die Fälle, in denen Kinder vor der Neuregelung bereits gezeugt waren, aber erst nach deren Inkrafttreten geboren wurden (Fortführung LSG Celle vom 19.12.1994 - L 3 Eg 9/94).

2. Mangels Vorliegen einer Übergangsregelung ist im Wege verfassungskonformer Auslegung auf diese Übergangsfälle § 1 Abs 1 S 2 BErzGG aF anzuwenden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668236

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