Entscheidungsstichwort (Thema)
KVdR-Beitrag. nachträgliche Einbehaltung. Rentenversicherungsträger
Orientierungssatz
Die Träger der Rentenversicherung sind nicht befugt für zurückliegende Zeiträume einen Beitragsabzug aus der Rente vorzunehmen (§ 393a RVO).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1665332 |
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