Entscheidungsstichwort (Thema)

KVdR-Beitrag. nachträgliche Einbehaltung. Rentenversicherungsträger

 

Orientierungssatz

Die Träger der Rentenversicherung sind nicht befugt für zurückliegende Zeiträume einen Beitragsabzug aus der Rente vorzunehmen (§ 393a RVO).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.09.1989; Aktenzeichen 12 RK 17/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665332

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