Entscheidungsstichwort (Thema)

Anrechnung von Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Arbeitslosenhilfe

 

Orientierungssatz

Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die erst im Wege der Zusammenlegung eine Gesamt-MdE um wenigstens 25 vH erreichen, sind in vollem Umfang auf den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe anzurechnen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.02.1992; Aktenzeichen 9a RV 4/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666431

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