Entscheidungsstichwort (Thema)
Anrechnung von Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Arbeitslosenhilfe
Orientierungssatz
Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die erst im Wege der Zusammenlegung eine Gesamt-MdE um wenigstens 25 vH erreichen, sind in vollem Umfang auf den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe anzurechnen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1666431 |
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