Leitsatz (amtlich)
1. Waisen haben keinen eigenen Anspruch auf Kindergeld nach dem BKGG.
2. Dies ist auch mit dem GG vereinbar, soweit es Vollwaisen betrifft, die eine Waisenrente aus der gesetzlichen RV beziehen oder bis zur gesetzlichen Altersgrenze bezogen haben.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1651709 |
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