Leitsatz (amtlich)

1. Waisen haben keinen eigenen Anspruch auf Kindergeld nach dem BKGG.

2. Dies ist auch mit dem GG vereinbar, soweit es Vollwaisen betrifft, die eine Waisenrente aus der gesetzlichen RV beziehen oder bis zur gesetzlichen Altersgrenze bezogen haben.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 10.10.1978; Aktenzeichen 7 RAr 53/77)

BSG (Urteil vom 25.10.1977; Aktenzeichen 8/12 RKg 15/77)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651709

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