Leitsatz (amtlich)

Ansprüche auf Urlaubsabgeltung sind nur dann bei der Berechnung von Konkursausfallgeld zu berücksichtigen, wenn sie "vor" Konkurseröffnung entstanden sind. Bei der Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse ist der Zeitpunkt der Beschlußfassung (Unterschriftsleistung) und nicht der Tag der Absendung, Bekanntgabe oder Zustellung maßgeblich.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.11.1977; Aktenzeichen 12/7 RAr 85/76)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649493

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