Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufliche Rehabilitation. Kausalität der Behinderung. Finalität

 

Orientierungssatz

Beruhen etwaige berufliche Schwierigkeiten eines Arbeitslosen nicht wesentlich auf seinen nur mäßigen Behinderungen, kommt eine Förderung der beruflichen Rehabilitation nicht in Betracht.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.09.1992; Aktenzeichen 11 RAr 79/91)

BSG (Beschluss vom 15.06.1992; Aktenzeichen 7 BAr 90/91)

BSG (Urteil vom 06.02.1992; Aktenzeichen 7 RAr 72/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651685

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