Entscheidungsstichwort (Thema)
Berufliche Rehabilitation. Kausalität der Behinderung. Finalität
Orientierungssatz
Beruhen etwaige berufliche Schwierigkeiten eines Arbeitslosen nicht wesentlich auf seinen nur mäßigen Behinderungen, kommt eine Förderung der beruflichen Rehabilitation nicht in Betracht.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1651685 |
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