Entscheidungsstichwort (Thema)

Erziehungsgeld. Anrechnung von Mutterschaftsgeld

 

Orientierungssatz

Bereits vor der Geburt gezahltes Mutterschaftsgeld ist auf das Erziehungsgeld anzurechnen, das für den gleichen Zeitraum für ein anderes vorher geborenes Kind gezahlt wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.07.1995; Aktenzeichen 10 RKg 1/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649196

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