Entscheidungsstichwort (Thema)
Wegfall der Verletztenrente nach Ausheilung einer Virus-Hepatitis
Orientierungssatz
Der Eintritt von Umständen, die - auch bei objektiv gleichbleibenden Befunden - eine Änderung des Leidenszustandes selbst bedeuten und deshalb auch eine Änderung der ärztlichen Beurteilung des Leidenszustandes begründen, stellt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse dar. Ein solcher Umstand kann der bloße Zeitablauf sein, wenn durch ihn die Beurteilung des Leidenszustandes als solcher berührt wird.
Fundstellen
Dokument-Index HI1664908 |
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