Leitsatz (amtlich)

Eine "Abgabe" eines landwirtschaftlichen Unternehmens ist zu verneinen, wenn ein Ehemann, nachdem sich die Eheleute getrennt haben, den seiner Ehefrau gehörenden, bisher von ihm bewirtschafteten Hof seiner Ehefrau überläßt und nur noch seinen eigenen Hof bewirtschaftet.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.08.1969; Aktenzeichen 2 RU 251/68)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI8022533

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