Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Umzug. Beweislast für die Absendung einer Veränderungsanzeige. Erreichbarkeit. grobe Fahrlässigkeit. Beratungspflicht. Herstellungsanspruch

 

Orientierungssatz

1. Die Pflicht zur Unterrichtung über den Umzug und die schriftliche oder telefonische Benachrichtigung fällt allein in die Sphäre des Arbeitslosen, so daß er die Unterrichtung, über die Unterlagen in den Akten der Bundesanstalt für Arbeit nicht vorhanden sind, nachweisen muß (Anschluß an LSG Neubrandenburg vom 8.2.1995 - L 2 Ar 52/94 = info also 1995, 213; vgl LSG Celle vom 25.1.1996 - L 8 Ar 286/95).

2. Die Erreichbarkeit iS von § 1 AufenthAnO kann nicht bejaht werden, wenn der Arbeitslose für das Arbeitsamt postalisch erreichbar ist, sondern nur wenn er unter der Wohnanschrift, die er im Leistungsantrag der Bundesanstalt für Arbeit bekanntgegeben hat, von dieser und ihren Bediensteten täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich dort angetroffen wird (vgl BSG vom 29.11.1989 - 7 RAr 138/88 = BSGE 66, 103 = SozR 4100 § 103 Nr 47).

3. Die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit iS von § 48 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 10 vorliegt, ist allein darauf zu erstrecken, ob dem jeweiligen Leistungsbezieher die Mitteilungspflicht bekannt war oder hätte bekannt sein müssen und ob er dieser Mitteilungspflicht aus subjektiv entschuldbaren Gründen nicht nachgekommen ist. Ist das zu verneinen, besteht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Versäumung der Mitteilungspflicht über einen Umzug zu Recht.

4. Das Arbeitsamt hat im Rahmen seiner Beratungspflicht nach Kenntnis der neuen Anschrift des Arbeitslosen und im Bewußtsein des Wegfalls der Verfügbarkeit wegen versäumter Umzugsmitteilung den Arbeitslosen unverzüglich anzuschreiben und darauf hinzuweisen, daß er so schnell als möglich seine neue Anschrift dem Arbeitsamt selber bekanntgeben muß, um Nachteile wegen Wegfalls der Verfügbarkeit so gering wie möglich zu halten.

5. Unterbleibt diese Beratung, so kann die fehlende Erreichbarkeit im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659003

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