Entscheidungsstichwort (Thema)

Gerichtsbescheid. Berufung. Grundsatz der Meistbegünstigung. ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ist gegen einen Gerichtsbescheid die Berufung statthaft, wird in der Rechtsmittelbelehrung zum Gerichtsbescheid jedoch fehlerhaft auf den Antrag auf mündliche Verhandlung hingewiesen, so ist der Antrag auf mündliche Verhandlung zugunsten des Klägers als Berufungseinlegung auszulegen.

2. Ein Urteil des Sozialgerichts, mit dem festgestellt wird, daß gegen einen Gerichtsbescheid der Antrag auf mündliche Verhandlung nicht zulässig ist, stellt eine vom SGG nicht vorgesehene Entscheidungsform dar. Es beschwert den Kläger zumindest formell.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1663907

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