Leitsatz (amtlich)

Seit dem 1976-12-30 ist im Land Niedersachsen die Ausbildung zum Lehrer an Grund- und Hauptschulen erst nach Teilnahme an dem seither vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst und nach Bestehen der zweiten staatlichen Prüfung abgeschlossen. Anspruch auf Alhi hat daher nicht, wer nach dem Studium an der Pädagogischen Hochschule und Bestehen der ersten staatlichen Lehrerprüfung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in den Vorbereitungsdienst eintritt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 17.03.1981; Aktenzeichen 7 RAr 16/80)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1652200

Breith. 1980, 64

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