Entscheidungsstichwort (Thema)

produktive Winterbauförderung. Umlagepflicht. abgrenzbare Gruppe von Betrieben. Fuger im Hochbau. Beweislast

 

Leitsatz (amtlich)

1. Läßt sich nach Ausschöpfung aller Beweis- und Erkenntnismittel nicht aufklären, ob es eine nennenswerte und abgrenzbare Gruppe von Betrieben mit der Spezialisierung auf dauerelastische Verfugungen gibt, so trägt der klagende Betrieb die objektive Beweislast dafür, daß er vom Verordnungsgeber aus der Umlagepflicht zur produktiven Winterbauförderung auszuscheiden gewesen wäre.

2. Zur Umlagepflicht zur produktiven Winterbauförderung eines handwerksähnlichen Betriebs "Fuger im Hochbau".

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 11.01.1995; Aktenzeichen 7 BAr 136/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655117

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