Verfahrensgang

SG Dortmund (Beschluss vom 30.10.2000; Aktenzeichen S 26 KA 192/00)

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 30.10.2000 geändert. Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit wird auf 5.000,- DM festgesetzt.

 

Gründe

Die zulässige Beschwerde ist begründet.

In den Fällen des § 116 Abs. 2 BRAGO ist der Gegenstandswert mangels einschlägiger Wertvorschriften gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO nach billigem Ermessen zu bestimmen. Dabei kommt es entscheidend auf das wirtschaftliche Interesse an der erstrebten Entscheidung an. Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswertes ist die sich aus dem Antrag der Klägerin ergebende Bedeutung der Sache, die dem wirtschaftlichem Interessen an der erstrebten Entscheidung und deren Auswirkung entspricht. Die von der Klägerin erstrebte Eintragung in das Artzregister ist zwar Voraussetzung für eine Zulassung und damit die Abrechnung von Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung. Unmittelbare vermögensrechtliche Folgen ergeben sich daraus jedoch nicht. Es handelt sich daher um eine nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit, bei der der Gegenstandswert gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO grundsätzlich auf 8.000,- DM festzusetzen wäre. Der Senat hält es aber für geboten und angemessen, den Gegenstandswert auf 50.000,- DM anzuheben. Der Regelgegenstandswert wird der wirtschaftlichen Bedeutung der Streitsache nicht gerecht. Es ist vielmehr die besondere Bedeutung der Arztregistereintragung für die von der Klägerin angestrebte statusrechtliche Entscheidung der Zulassung zu berücksichtigen. Der Senat hat es ferner in ständiger Rechtsprechung als angemessen angesehen, den Gegenstandswert für eine Untätigkeitsklage auf 1/10 des Gegenstandswertes der Hauptsache festzusetzen (vgl. Beschluss vom 05.08.1999 – L 11 B 6/99 KA –; vom 19.12.1997 – L 11 SKa 52/97 –). Es besteht auch hier kein Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.

Dieser Beschluss ist gemäß § 177 SGG unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1872492

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