Entscheidungsstichwort (Thema)
Berufungseinlegung mittels Telefax. Fehlen der eigenhändigen Unterschrift
Orientierungssatz
Grundsätzlich ist die Schriftlichkeit der Berufungseinlegung auch durch eine Telekopie gewahrt. Das Telefax muß in diesem Falle jedoch, wie der Berufungsschriftsatz, die Unterschrift wiedergeben.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668666 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen