Entscheidungsstichwort (Thema)

Ambulante Dialyse. Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Unzulässigkeit von zusätzlichen Bedarfsprüfungen

 

Orientierungssatz

1. Ambulante Dialysen sind Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung.

2. Ein Vertragsarzt, der über die fachliche Qualifikation verfügt, darf ohne weitere Voraussetzungen ambulante Dialysen erbringen. Zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbarte zusätzliche Bedarfsprüfungen sind mangels Rechtsgrundlage unter Berücksichtigung von Art 12 Abs 1 S 2 GG unwirksam.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667623

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