Entscheidungsstichwort (Thema)
Höchstdauer von Ausbildungszeit. Vormerkungsbescheid
Orientierungssatz
§ 58 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 6 ist insoweit, als danach eine Zeit der Schul- bzw Hochschulausbildung begrenzt wird, nicht verfassungswidrig.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1670620 |
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