Entscheidungsstichwort (Thema)

Höchstdauer von Ausbildungszeit. Vormerkungsbescheid

 

Orientierungssatz

§ 58 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 6 ist insoweit, als danach eine Zeit der Schul- bzw Hochschulausbildung begrenzt wird, nicht verfassungswidrig.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.10.1996; Aktenzeichen 4 RA 108/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670620

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