Entscheidungsstichwort (Thema)

Bundeswehrsoldat. Sportunfall in der Freizeit

 

Orientierungssatz

Ein Bundeswehrsoldat, der sich in der Freizeit beim Volleyballspiel in der Sporthalle der Kaserne eine Verletzung zugezogen hat, steht nicht unter Versorgungsschutz.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.04.1998; Aktenzeichen B 9 V 20/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660693

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