Leitsatz (amtlich)
Bezieherinnen von Krankengeld nach gesundheitsbedingten Abbruch einer Maßnahme der beruflichen Fortbildung oder Umschulung (§§ 56 ff AFG) haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 200a Abs 3 RVO).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1662002 |
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