Leitsatz (amtlich)

Bezieherinnen von Krankengeld nach gesundheitsbedingten Abbruch einer Maßnahme der beruflichen Fortbildung oder Umschulung (§§ 56 ff AFG) haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 200a Abs 3 RVO).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.03.1988; Aktenzeichen 3/8 RK 1/86)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662002

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