Leitsatz (amtlich)

Auf die Wartezeit für das Überbrückungsgeld aus der Seemannskasse sind auch gemäß G131 § 72 nachversicherte Dienstzeiten auf Seefahrzeugen der ehemaligen Kriegsmarine anzurechnen.

 

Orientierungssatz

Zum Begriff Seefahrzeug, Seeschiff und Schiff.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661695

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