Leitsatz (amtlich)
Auf die Wartezeit für das Überbrückungsgeld aus der Seemannskasse sind auch gemäß G131 § 72 nachversicherte Dienstzeiten auf Seefahrzeugen der ehemaligen Kriegsmarine anzurechnen.
Orientierungssatz
Zum Begriff Seefahrzeug, Seeschiff und Schiff.
Fundstellen
Dokument-Index HI1661695 |
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