Leitsatz (amtlich)

Die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung dürfen durch Satzungsvorschrift festlegen, daß Beitragsmaßstab für die Beiträge, die Jagdpächter zu entrichten haben, der steuerliche Jagdwert ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665497

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