Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld. Verheiratetenklausel. Ausbildungsvergütung

 

Leitsatz (amtlich)

Heiratet ein Kind in Ausbildung, darf dessen monatlich unter 750 DM liegende Ausbildungsvergütung bei der Feststellung des Unterhaltsbedarfs nach § 2 Abs 2a BKGG weiterhin nicht berücksichtigt werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.04.1994; Aktenzeichen 10 RKg 12/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1652971

Breith. 1994, 61

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