Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Krankengeld im Rahmen der zweiten Blockfrist

 

Leitsatz (amtlich)

Zum Anspruch auf Krankengeld im Rahmen der zweiten Blockfrist:

1. Der wiederholte Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit ist nicht als Wiederaufleben eines ruhenden Anspruchs zu verstehen, sondern als ein begrenzter, nach Ablauf eines 3-Jahres-Zeitraums neu entstehender Anspruch.

2. Die für den Anspruch nach § 183 Abs 2 RVO erforderliche Mitgliedschaft kann nach Ablauf des 78-Wochen-Zeitraums nicht durch § 311 Nr 2 RVO erhalten bleiben, da diese Vorschrift allein dahin zu verstehen ist, daß die Mitgliedschaft nur erhalten bleibt, solange die KK Krankengeld zu gewähren hat, während die Mitgliedschaft mit Ausschöpfung des in der ersten Blockfrist gegebenen Anspruchs beendet ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657646

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