Entscheidungsstichwort (Thema)
Anwendung des RVO § 183 Abs 5 bei Wiederaufleben des Krankengeldanspruches
Orientierungssatz
Lebt der Anspruch auf Krankengeld mit Beginn einer neuen Blockfrist iS des RVO § 183 Abs 2 wieder auf, dann ist RVO § 183 Abs 5 auch dann anzuwenden, wenn die Rente wegen Berufsunfähigkeit während des krankengeldfreien Zeitraumes zwischen den Blockfristen zugebilligt wurde und das Krankengeld während der neuen Blockfrist nach dem früheren Regellohn berechnet wird.
Fundstellen
Dokument-Index HI1649588 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen