Entscheidungsstichwort (Thema)

Kurzarbeitergeld. Arbeitsausfall. Arbeitsentgeltanspruch. bezahlte Mittagspause

 

Orientierungssatz

Zu den das Kurzarbeitergeld mindernden Zeiten, für die Arbeitsentgelt gezahlt wird, gehört auch die gemäß § 4 Nr 4 Manteltarifvertrag der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen an Arbeitnehmer des Dreischichtbetriebes gewährte 30-minütige Pause ohne Lohn- oder Gehaltsabzug.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.02.1998; Aktenzeichen B 11 AL 19/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657347

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