Entscheidungsstichwort (Thema)
Kurzarbeitergeld. Arbeitsausfall. Arbeitsentgeltanspruch. bezahlte Mittagspause
Orientierungssatz
Zu den das Kurzarbeitergeld mindernden Zeiten, für die Arbeitsentgelt gezahlt wird, gehört auch die gemäß § 4 Nr 4 Manteltarifvertrag der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen an Arbeitnehmer des Dreischichtbetriebes gewährte 30-minütige Pause ohne Lohn- oder Gehaltsabzug.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1657347 |
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