Entscheidungsstichwort (Thema)

Hausgewerbetreibender

 

Leitsatz (amtlich)

Hausgewerbetreibender (RVO §§ 162, 1227 Abs 1 Nr 3) ist ein Selbständiger, der frei über seine Arbeitszeit und Arbeitsweise verfügt, nicht in einen fremden Betrieb eingegliedert ist, vielmehr in eigener Betriebsstätte arbeitet. Durch eine solche persönliche Unabhängigkeit unterscheidet er sich vom Arbeitnehmer. Dennoch hat er wirtschaftlich nicht die Stellung eines unabhängigen Unternehmers, sondern ist von anderen Gewerbetreibenden (Auftraggeber) in der Weise abhängig, daß er nicht nur in deren Auftrag - wie etwa ein Handwerksmeister -, sondern auch auf deren Rechnung arbeitet. Dem steht nicht entgegen, daß er für einen selbständigen Unternehmer gehalten und steuerrechtlich als solcher behandelt wird.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1650988

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge