Leitsatz (amtlich)
Die Mindestbeiträge gemäß SVBehindertenG §§ 4 und 8 sind im allgemeinen auch dann zu zahlen, wenn in dem Beitragszeitraum sogenannte "Bummeltage" liegen.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1654977 |
Breith. 1981, 106 |
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