Leitsatz (amtlich)
In ihr Heimatland zurückgekehrte Ausländer haben Anspruch auf Rückerstattung von zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung geleisteten Beiträgen, wenn ihnen an sich zustehende Regelleistungen der RV (hier Erwerbsunfähigkeitsrente) wegen bestehender gesetzlicher Ruhensvorschriften nicht erbracht werden dürfen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1650609 |
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