Entscheidungsstichwort (Thema)
Arzneimittelhersteller. keine Klagebefugnis gegen Festbetragsfestsetzung nach § 35 SGB 5 (hier: Wirkstoff Nifedipin). keine Auswirkungen auf Preisgestaltung durch Festbetragsfestsetzung. Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz (amtlich)
1. Die Klage eines Arzneimittelherstellers gegen die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgesetzten Festbeträge für Arzneimittel ist nicht zulässig.
2. Die Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel berührt keine rechtlich geschützte Position der Arzneimittelhersteller, sondern hat diesen gegenüber nur eine von ihnen hinzunehmende Reflexwirkung.
3. Die Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel verstößt weder gegen Artikel 12 noch gegen Artikel 14 GG.
Fundstellen
Dokument-Index HI1667375 |
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